Dies sind die Nutzungsbedingungen der
Ivy GmbH
Reichenbachstraße 16, 80469 München
hallo@getivy.de
(“Ivy”) für die Nutzung des Ivy Plugins und des Ivy Portals.
1. Hintergrund
a. Ivy ist ein Open Banking Payment Gateway, das mit jeder Transaktion zu Nachhaltigkeitsprojekten beiträgt.
b. Der Vertrag über die Erbringung der Waren und Dienstleistungen ("Kaufvertrag") wird insoweit ausschließlich zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Händler geschlossen. Die Zahlung der Gegenleistung für den Kaufvertrag zwischen dem Käufer und dem Händler ("Kaufpreis") erfolgt durch eine Überweisung, die durch Open Banking ausgelöst wird.
c. Darüber hinaus wird Ivy bei Abschluss eines Kaufvertrags über Waren und Dienstleistungen über Ivy ein Klimaschutzprojekt, das der Käufer zu diesem Zweck auswählen kann, finanziell unterstützen. Der Vertrag über die Finanzierung des Klimaschutzprojektes wird zwischen Ivy und dem Käufer geschlossen und ist nicht Teil dieser Nutzungsbedingungen.
d. Diese Nutzungsbedingungen stellen die allgemeinen Bedingungen für die Nutzung von Ivy durch den Händler dar. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere die AGB des Händlers, gelten nur dann als zwischen Ivy und dem Händler vereinbart, wenn sie von Ivy schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss.
a. Ivy stellt dem Händler das Ivy-Plugin und das Ivy-Portal nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für die Dauer dieser Nutzungsbedingungen zum Download zur Verfügung. Die Leistungen von Ivy sind auf der Website getivy.io beschrieben.
b. Die folgenden Schritte führen zum Abschluss dieser Nutzungsbedingungen:
1. Die Darstellung der Ivy-Services auf getivy.io stellt kein bindendes Angebot von Ivy dar, sondern ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Händler, indem er den Registrierungsprozess durchläuft. Der Händler registriert sich durch Eingabe der im Registrierungsformular abgefragten persönlichen Daten. In diesem Registrierungsprozess wird dem Händler auch der Abschluss des Zahlungsdiensterahmenvertrages mit Stripe, Inc. (“Stripe”) ermöglicht, indem er auf die Registrierungsseite von Stripe weitergeleitet wird. Der für die Nutzung des Zahlungsdienstes erforderliche Zahlungsdiensterahmenvertrag wird ausschließlich zwischen dem Händler und Stripe geschlossen.
2. Mit der Übermittlung seiner E-Mail-Adresse zur Registrierung gibt der Händler ein verbindliches Angebot zum Abschluss dieser Nutzungsbedingungen ab.
3. Zu Beginn des Registrierungsprozesses erhält der Händler einen Bestätigungscode per Mail, mit dem er die E-Mail-Adresse bestätigt. Mit diesem schaltet er den Zugang zum Ivy Portal frei. Um das Plugin/die Integration freizuschalten, muss der Händler im Ivy-Portal auf den Button "API generieren" klicken. Mit der Freischaltung der Ivy-Dienste durch Ivy kommt diese Nutzungsvereinbarung zustande. Die Annahme des Zahlungs-Dienstleistungsvertrages durch Stripe erfolgt gesondert durch Stripe.
c. Diese Nutzungsbedingungen stehen dem Händler zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses zum Abruf und zur Speicherung zur Verfügung und werden für den Händler nach der Registrierung im LogIn-Bereich des Ivy-Portals vorgehalten. Diese Nutzungsbedingungen sind in deutscher und englischer Sprache verfügbar.
3. Vertragspartner
a. Diese Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich das Leistungsverhältnis zwischen dem Händler und Ivy.
b. Diese Nutzungsbedingungen und ihre Ausführung begründen kein Vertragsverhältnis zwischen Käufern und Ivy.
4. Dienstleistungsbeschreibung
a. Ivy stellt dem Händler für die Dauer dieser Nutzungsbedingungen das Ivy-Plugin zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Das Ivy-Plugin ist eine technische Schnittstelle, die den Datentransfer zwischen Bankkonnektivitätsanbieter, Stripe und dem Online-Shop des Händlers ermöglicht. Das Ivy-Portal verfügt darüber hinaus über weitere Funktionalitäten zur Verwaltung und Überwachung aller laufenden Transaktionen. Die Ivy-Dienste sind auf der Website getivy.io beschrieben. Das Ivy-Portal kann über einen Standard-Webbrowser genutzt werden. Derzeit sind die Ivy-Dienste für die folgenden Webbrowser optimiert: Google Chrome v16 oder höher.
b. Ivy schuldet nur eine ordnungsgemäße und bedarfsgerechte Anbindung der Ivy-Services an das Internet, nicht aber die Herstellung und Aufrechterhaltung der Internet-Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Händlers und Ivy.
c. Die durchschnittliche Verfügbarkeit der Funktionalitäten der "Ivy Services" beträgt 99,9 % bezogen auf ein Kalenderjahr. Die Funktionalitäten des Ivy-Portals gelten als verfügbar, wenn die Systeme von Ivy, die die Funktionalitäten bereitstellen, über einen Zugangsknoten an das Internet angeschlossen sind und mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Endgerät und Internetzugang über das Internet genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Verfügbarkeit bleiben die in den Ziffern 4.4. bis 4.7. genannten Zeiten unberücksichtigt.
d. Um die Qualität und Weiterentwicklung der Ivy-Dienste zugewährleisten, kann Ivy Wartungsfenster ankündigen, in denen die Bereitstellung der Funktionalitäten nicht möglich ist. Diese Zeit wird bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Soweit möglich, wird Ivy Wartungsfenster in Zeiten geringer Auslastung einplanen. Wartungsfenster werden dem Händler per E-Mail an die vom Nutzer bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse und mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt.
e. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden auch Zeiten nicht berücksichtigt, in denen die Ivy-Dienste aufgrund dringender Anpassungen oder Aktualisierungen der für die Ivy-Dienste genutzten IT-Infrastruktur nicht verfügbar sind, um Sicherheitslücken, akut instabile Software/Hardware oder unmittelbare Gefahren wie laufende Angriffe zu beheben. In diesen Fällen kann Ivy auch außerplanmäßige und unangekündigte Wartungszeiten einplanen. Ivy wird sich jedoch bemühen, den Händler unverzüglich zu benachrichtigen und ihn über den Stand der Bearbeitung per E-Mail an die vom Händler bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse zu informieren.
f. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden Zeiten, in denen die Ivy-Dienste aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Ivy liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Ursachen im Einflussbereich des Händlers (z.B. Fehler des Endgerätes, etc.) nicht zugänglich sind, nicht berücksichtigt.
g. Der Ivy-Support ist für Fragen und Reklamationen des Händlers von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr telefonisch erreichbar: [+49 17681789549] und per E-Mail unter hello@getivy.io zur Verfügung.
5. Pflichten des Händlers
a. Der Händler verpflichtet sich:
1. , dass das Angebot der Waren und Dienstleistungen nach der jeweils auf den beabsichtigten Vertrag anwendbaren Rechtsordnung nicht gegengesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder die guten Sitten verstößt, insbesondere dass das Angebot oder der Verkauf nicht gegen Rechte Dritter, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter, verstößt;
2. , dass im Hinblick auf die von ihm übermittelten Daten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden;
3. Funktionsausfälle, Störungen oder Beeinträchtigungen des Betriebs und der Abrufbarkeit des Ivy-Portals unverzüglich und so genau wie möglich mitzuteilen. Unterlässt der Händler diese Mitwirkung, so gilt § 536c BGB entsprechend.
4. die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun;
5. während der gesamten Vertragslaufzeit die erforderlichen Datensicherungen einzurichten und zu unterhalten;
6. alles zu unterlassen, was das Funktionieren der Ivy-Dienste gefährdet oder stört, sowie auf Daten zuzugreifen, zu denen er nicht berechtigt ist. Ferner hat der Händler sicherzustellen, dass seine über Ivy übermittelten Informationen und Daten nicht mit Viren oder Trojanern infiziert sind.
7. , dass während der Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen der Zahlungsdienst-Rahmenvertrag mit Stripe aufrechterhalten wird.
6. Änderungen
a. Ivy kann jederzeit einseitig Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen und den Ivy-Services vornehmen, vorbehaltlich dieses Abschnitts 8.1. Ivy wird den Händler über alle Änderungen auf einem dauerhaften Datenträger innerhalb einer der Auswirkung der Änderung angemessenen Frist, die niemals weniger als 15 Tage betragen darf, vor deren Inkrafttreten informieren. Die Zustimmung des Händlers zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn der Händler diese Nutzungsvereinbarung nicht bis zum Ablauf der gesetzten Frist kündigt. Die Frist ist gewahrt, wenn der Händler die Kündigung vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen an Ivy absendet. Der Händler kann auch jederzeit nach Erhalt der Änderungsmitteilung entweder durch eine schriftliche Erklärung oder eine eindeutige bestätigende Handlung auf die gesetzte Frist verzichten, d.h. die Änderung annehmen. Ivy wird in derÄnderungsmitteilung auf die Wirkung der Zustimmung und das Kündigungsrecht besonders hinweisen.
b. Die in Klausel 7.1 genannte Frist gilt nicht, wenn Ivy
1. aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen Änderungen an den Nutzungsbedingungen in einer Weise vornehmen muss, die es Ivy nicht erlaubt, die in Klausel 8.1 genannte Frist einzuhalten;
2. unter außergewöhnlichen Umständen seine Nutzungsbedingungen ändern muss, um einer unvorhergesehenen und unmittelbaren Bedrohung zu begegnen, um die Ivy Services, Verbraucher oder Händler vor Betrug, Malware, Spam, Datenschutzverletzungen oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen.
3. Eine Änderung im Sinne von Ziffer 7.1 ist nicht anzunehmen, wenn Ivy Änderungen an den eigenen IT-Systemen vornimmt, die zur Bereitstellung der Services auf dem Ivy-Portal verwendet werden, und/oder einzelne Funktionalitäten anpasst, die keine Auswirkungen auf die Nutzung der Ivy-Services haben. Solche Anpassungen sind jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zulässig.
7. Vergütung und Abrechnung.
a. Es gilt das Standard-Pricing von 1,9% + €0,2 pro Transaktion, sofern nicht eine gesonderte, individualisierte Preisvereinbarung getroffen wurde.
b. Die Vergütung versteht sich zuzüglich der zum Zeitpunkt des Entstehens gültigen Mehrwertsteuer.
c. Der Händler kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus dem Vertrag zu.
8. Nutzungsrechte
a. Ivy stellt dem Händler die Ivy-Services während der Vertragslaufzeit zu dem in diesen Nutzungsbedingungen definierten Vertragszweck zur Verfügung.
b. Soweit für vertragliche Zwecke erforderlich, räumt Ivy dem Händler Nutzungsrechte an der Software des Ivy-Plugins und des Ivy-Portals bzw. dessen Betriebsumgebung ein, wobei Ivy dem Händler hierfür ein einfaches, nichtübertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben hiervon unberührt.
c. Dem Händler ist es nicht gestattet, die vertraglichen Leistungen von Ivy nach diesen Nutzungsbedingungen Dritten zur Verfügung zu stellen, zu lizenzieren, zu vermieten oder zu verpachten.
9. Gewährleistung
a. Für die Nutzung der Leistungen von Ivy gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung bei Mietverträgen. Es gelten auch die Paragraphen 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Abnahme), 536c BGB (während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter).
b. Die Anwendung des Paragraph 536a Abs. 2 BGB (Selbstvornahmerecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen.
c. Die Anwendung des § 536a Abs. 1 BGB (Haftung des Vermieters auf Schadensersatz) ist auch insoweit ausgeschlossen, als die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
10. Haftung
a. Ivy haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Ivy unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
b. Im Übrigen haftet Ivy bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Händler regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung andererseits die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der von Ivy eingesetzten Erfüllungsgehilfen.
c. Entsteht dem Händler ein Schaden durch den Verlust von Daten, die dem Händler über die Ivy-Services zum Download zur Verfügung stehen, so haftet Ivy hierfür nicht, soweit der Schaden durch eine nach dem Stand der Technik mögliche regelmäßige Sicherung der Daten durch den Händler vermieden worden wäre. Der Händler hat eine solche Datensicherung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen und ist hierfür allein verantwortlich.
11. Datenschutz
Ivy ist für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Vertrages eigenständig verantwortlich im Sinne der DSGVO. Die Vertragsparteien haben die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
12. Vertragslaufzeit, Kündigung
a. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate, sofern nicht individuellanders vereinbart. Der Vertrag ist mit einer Frist von 3 Monaten durch den Händler ordentlich kündbar. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
b. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen der Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund, der Ivy zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich, vor, wenn der Händler mit zwei fälligen aufeinander folgenden Zahlungen oder mit einem nicht unerheblichen Teil in Verzug ist und trotz zweimaliger Mahnung und einer von Ivy gesetzten angemessenen Nachfrist diese Zahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist leistet oder Stripe oder der Händler den Zahlungsdienstrahmenvertrag kündigen.
c. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
13. Schlussbestimmungen
a. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Händlers finden keine Anwendung.
b. Eine Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Ivy zulässig. Ivy ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu betrauen.
c. Darüber hinaus wird Ivy das Recht eingeräumt, den Namen und das Logo des Partners zu Kommunikationszwecken zu nutzen.
d. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen zu diesen Nutzungsbedingungen oder den Produkt-AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
e. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen oder der Produkt-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine Vereinbarung aushandeln, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
f. Diese Nutzungsbedingungen und die Produkt-AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von Ivy.