Dies sind die Nutzungsbedingungen der
Ivy GmbH
Reichenbachstraße 16, 80469 München
hallo@getivy.de
(“Ivy”) für die Nutzung des Ivy Plugins und des Ivy Portals.
1. Hintergrund
a. Ivy ist ein Open Banking Payment Gateway, das mit jeder Transaktion zu Nachhaltigkeitsprojekten beiträgt.
b. Der Vertrag über die Erbringung der Waren und Dienstleistungen ("Kaufvertrag") wird insoweit ausschließlich zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Händler geschlossen. Die Zahlung der Gegenleistung für den Kaufvertrag zwischen dem Käufer und dem Händler ("Kaufpreis") erfolgt durch eine Überweisung, die durch Open Banking ausgelöst wird.
c. Darüber hinaus wird Ivy bei Abschluss eines Kaufvertrags über Waren und Dienstleistungen über Ivy ein Klimaschutzprojekt, das der Käufer zu diesem Zweck auswählen kann, finanziell unterstützen. Der Vertrag über die Finanzierung des Klimaschutzprojektes wird zwischen Ivy und dem Käufer geschlossen und ist nicht Teil dieser Nutzungsbedingungen.
d. Diese Nutzungsbedingungen stellen die allgemeinen Bedingungen für die Nutzung von Ivy durch den Händler dar. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere die AGB des Händlers, gelten nur dann als zwischen Ivy und dem Händler vereinbart, wenn sie von Ivy schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss.
a. Ivy stellt dem Händler das Ivy-Plugin und das Ivy-Portal nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für die Dauer dieser Nutzungsbedingungen zum Download zur Verfügung. Die Leistungen von Ivy sind auf der Website getivy.io beschrieben.
b. Die folgenden Schritte führen zum Abschluss dieser Nutzungsbedingungen:
1. Die Darstellung der Ivy-Services auf getivy.io stellt kein bindendes Angebot von Ivy dar, sondern ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Händler, indem er den Registrierungsprozess durchläuft.
2. Mit der Übermittlung seiner E-Mail-Adresse zur Registrierung gibt der Händler ein verbindliches Angebot zum Abschluss dieser Nutzungsbedingungen ab.
3. Zu Beginn des Registrierungsprozesses erhält der Händler einen Bestätigungscode per Mail, mit dem er die E-Mail-Adresse bestätigt. Mit diesem schaltet er den Zugang zum Ivy Portal frei. Um das Plugin/die Integration freizuschalten, muss der Händler im Ivy-Portal auf den Button "API generieren" klicken. Mit der Freischaltung der Ivy-Dienste durch Ivy kommt diese Nutzungsvereinbarung zustande.
c. Diese Nutzungsbedingungen stehen dem Händler zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses zum Abruf und zur Speicherung zur Verfügung und werden für den Händler nach der Registrierung im LogIn-Bereich des Ivy-Portals vorgehalten. Diese Nutzungsbedingungen sind in deutscher und englischer Sprache verfügbar.
3. Vertragspartner
a. Diese Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich das Leistungsverhältnis zwischen dem Händler und Ivy.
b. Diese Nutzungsbedingungen und ihre Ausführung begründen kein Vertragsverhältnis zwischen Käufern und Ivy.
4. Dienstleistungsbeschreibung
a. Ivy stellt dem Händler für die Dauer dieser Nutzungsbedingungen das Ivy-Plugin zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Das Ivy-Plugin ist eine technische Schnittstelle, die den Datentransfer zwischen Bankkonnektivitätsanbieter und dem Online-Shop des Händlers ermöglicht. Das Ivy-Portal verfügt darüber hinaus über weitere Funktionalitäten zur Verwaltung und Überwachung aller laufenden Transaktionen. Die Ivy-Dienste sind auf der Website getivy.io beschrieben. Das Ivy-Portal kann über einen Standard-Webbrowser genutzt werden. Derzeit sind die Ivy-Dienste für die folgenden Webbrowser optimiert: Google Chrome v16 oder höher.
b. Ivy schuldet nur eine ordnungsgemäße und bedarfsgerechte Anbindung der Ivy-Services an das Internet, nicht aber die Herstellung und Aufrechterhaltung der Internet-Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Händlers und Ivy.
c. Die durchschnittliche Verfügbarkeit der Funktionalitäten der "Ivy Services" beträgt 99,9 % bezogen auf ein Kalenderjahr. Die Funktionalitäten des Ivy-Portals gelten als verfügbar, wenn die Systeme von Ivy, die die Funktionalitäten bereitstellen, über einen Zugangsknoten an das Internet angeschlossen sind und mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Endgerät und Internetzugang über das Internet genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Verfügbarkeit bleiben die in den Ziffern 4.4. bis 4.7. genannten Zeiten unberücksichtigt.
d. Um die Qualität und Weiterentwicklung der Ivy-Dienste zugewährleisten, kann Ivy Wartungsfenster ankündigen, in denen die Bereitstellung der Funktionalitäten nicht möglich ist. Diese Zeit wird bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Soweit möglich, wird Ivy Wartungsfenster in Zeiten geringer Auslastung einplanen. Wartungsfenster werden dem Händler per E-Mail an die vom Nutzer bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse und mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt.
e. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden auch Zeiten nicht berücksichtigt, in denen die Ivy-Dienste aufgrund dringender Anpassungen oder Aktualisierungen der für die Ivy-Dienste genutzten IT-Infrastruktur nicht verfügbar sind, um Sicherheitslücken, akut instabile Software/Hardware oder unmittelbare Gefahren wie laufende Angriffe zu beheben. In diesen Fällen kann Ivy auch außerplanmäßige und unangekündigte Wartungszeiten einplanen. Ivy wird sich jedoch bemühen, den Händler unverzüglich zu benachrichtigen und ihn über den Stand der Bearbeitung per E-Mail an die vom Händler bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse zu informieren.
f. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden Zeiten, in denen die Ivy-Dienste aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Ivy liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Ursachen im Einflussbereich des Händlers (z.B. Fehler des Endgerätes, etc.) nicht zugänglich sind, nicht berücksichtigt.
g. Der Ivy-Support ist für Fragen und Reklamationen des Händlers von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr telefonisch erreichbar: [+49 17681789549] und per E-Mail unter hello@getivy.io zur Verfügung.
5. Pflichten des Händlers
a. Der Händler verpflichtet sich:
1. , dass das Angebot der Waren und Dienstleistungen nach der jeweils auf den beabsichtigten Vertrag anwendbaren Rechtsordnung nicht gegengesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder die guten Sitten verstößt, insbesondere dass das Angebot oder der Verkauf nicht gegen Rechte Dritter, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter, verstößt;
2. , dass im Hinblick auf die von ihm übermittelten Daten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden;
3. Funktionsausfälle, Störungen oder Beeinträchtigungen des Betriebs und der Abrufbarkeit des Ivy-Portals unverzüglich und so genau wie möglich mitzuteilen. Unterlässt der Händler diese Mitwirkung, so gilt § 536c BGB entsprechend.
4. die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun;
5. während der gesamten Vertragslaufzeit die erforderlichen Datensicherungen einzurichten und zu unterhalten;
6. alles zu unterlassen, was das Funktionieren der Ivy-Dienste gefährdet oder stört, sowie auf Daten zuzugreifen, zu denen er nicht berechtigt ist. Ferner hat der Händler sicherzustellen, dass seine über Ivy übermittelten Informationen und Daten nicht mit Viren oder Trojanern infiziert sind.
6. Änderungen
a. Ivy kann jederzeit einseitig Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen und den Ivy-Services vornehmen, vorbehaltlich dieses Abschnitts 8.1. Ivy wird den Händler über alle Änderungen auf einem dauerhaften Datenträger innerhalb einer der Auswirkung der Änderung angemessenen Frist, die niemals weniger als 15 Tage betragen darf, vor deren Inkrafttreten informieren. Die Zustimmung des Händlers zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn der Händler diese Nutzungsvereinbarung nicht bis zum Ablauf der gesetzten Frist kündigt. Die Frist ist gewahrt, wenn der Händler die Kündigung vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen an Ivy absendet. Der Händler kann auch jederzeit nach Erhalt der Änderungsmitteilung entweder durch eine schriftliche Erklärung oder eine eindeutige bestätigende Handlung auf die gesetzte Frist verzichten, d.h. die Änderung annehmen. Ivy wird in derÄnderungsmitteilung auf die Wirkung der Zustimmung und das Kündigungsrecht besonders hinweisen.
b. Die in Klausel 7.1 genannte Frist gilt nicht, wenn Ivy
1. aufgrund gesetzlicher oder behördlich angeordneter Verpflichtungen Änderungen an den Nutzungsbedingungen in einer Weise vornehmen muss, die es Ivy nicht erlaubt, die in Klausel 8.1 genannte Frist einzuhalten;
2. unter außergewöhnlichen Umständen seine Nutzungsbedingungen ändern muss, um einer unvorhergesehenen und unmittelbaren Bedrohung zu begegnen, um die Ivy Services, Verbraucher oder Händler vor Betrug, Malware, Spam, Datenschutzverletzungen oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen.
3. Eine Änderung im Sinne von Ziffer 7.1 ist nicht anzunehmen, wenn Ivy Änderungen an den eigenen IT-Systemen vornimmt, die zur Bereitstellung der Services auf dem Ivy-Portal verwendet werden, und/oder einzelne Funktionalitäten anpasst, die keine Auswirkungen auf die Nutzung der Ivy-Services haben. Solche Anpassungen sind jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zulässig.
7. Vergütung und Abrechnung.
a. Es gilt das Standard-Pricing von 1,9% + €0,35 pro Transaktion, sofern nicht eine gesonderte, individualisierte Preisvereinbarung getroffen wurde.
b. Die Vergütung versteht sich zuzüglich der zum Zeitpunkt des Entstehens gültigen Mehrwertsteuer.
c. Der Händler kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus dem Vertrag zu.
8. Nutzungsrechte
a. Ivy stellt dem Händler die Ivy-Services während der Vertragslaufzeit zu dem in diesen Nutzungsbedingungen definierten Vertragszweck zur Verfügung.
b. Soweit für vertragliche Zwecke erforderlich, räumt Ivy dem Händler Nutzungsrechte an der Software des Ivy-Plugins und des Ivy-Portals bzw. dessen Betriebsumgebung ein, wobei Ivy dem Händler hierfür ein einfaches, nichtübertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben hiervon unberührt.
c. Dem Händler ist es nicht gestattet, die vertraglichen Leistungen von Ivy nach diesen Nutzungsbedingungen Dritten zur Verfügung zu stellen, zu lizenzieren, zu vermieten oder zu verpachten.
9. Gewährleistung
a. Für die Nutzung der Leistungen von Ivy gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung bei Mietverträgen. Es gelten auch die Paragraphen 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Abnahme), 536c BGB (während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter).
b. Die Anwendung des Paragraph 536a Abs. 2 BGB (Selbstvornahmerecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen.
c. Die Anwendung des § 536a Abs. 1 BGB (Haftung des Vermieters auf Schadensersatz) ist auch insoweit ausgeschlossen, als die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
10. Haftung
a. Ivy haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Ivy unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
b. Im Übrigen haftet Ivy bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Händler regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung andererseits die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der von Ivy eingesetzten Erfüllungsgehilfen.
c. Entsteht dem Händler ein Schaden durch den Verlust von Daten, die dem Händler über die Ivy-Services zum Download zur Verfügung stehen, so haftet Ivy hierfür nicht, soweit der Schaden durch eine nach dem Stand der Technik mögliche regelmäßige Sicherung der Daten durch den Händler vermieden worden wäre. Der Händler hat eine solche Datensicherung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen und ist hierfür allein verantwortlich.
11. Datenschutz
Ivy ist für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Vertrages eigenständig verantwortlich im Sinne der DSGVO. Die Vertragsparteien haben die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
12. Vertragslaufzeit, Kündigung
a. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate, sofern nicht individuellanders vereinbart. Der Vertrag ist mit einer Frist von 3 Monaten durch den Händler ordentlich kündbar. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
b. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen der Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund, der Ivy zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich, vor, wenn der Händler mit zwei fälligen aufeinander folgenden Zahlungen oder mit einem nicht unerheblichen Teil in Verzug ist und trotz zweimaliger Mahnung und einer von Ivy gesetzten angemessenen Nachfrist diese Zahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist leistet.
c. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
13. Schlussbestimmungen
a. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Händlers finden keine Anwendung.
b. Eine Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Ivy zulässig. Ivy ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu betrauen.
c. Darüber hinaus wird Ivy das Recht eingeräumt, den Namen und das Logo des Partners zu Kommunikationszwecken zu nutzen.
d. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen zu diesen Nutzungsbedingungen oder den Produkt-AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
e. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen oder der Produkt-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine Vereinbarung aushandeln, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
f. Diese Nutzungsbedingungen und die Produkt-AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von Ivy.
Hintergrund
Modulr Finance B.V. ("Modulr") ist ein Anbieter von Modulr-Produkten (wie Ihnen von der Partnerplattform beschrieben), die die Bereitstellung eines elektronischen Geldkontos für Unternehmen und damit verbundene Zahlungsdienste umfassen. Diese Einführungs-Client-Geschäftsbedingungen regeln die Modulr-Produkte, die Modulr dem eingeführten Kunden zur Verfügung stellt. Diese Einführungs-Client-Geschäftsbedingungen (einschließlich aller beigefügten Zeitpläne), zusammen mit den Modulr-Kontobedingungen, legen die Bedingungen fest, unter denen die Modulr-Produkte bereitgestellt werden, und bilden die Vereinbarung zwischen Modulr und dem eingeführten Kunden.
1. Auslegung
In diesen Einführungs-Client-Geschäftsbedingungen: (a) bezieht sich eine Verweisung auf eine Klausel auf eine Klausel in diesen Einführungs-Client-Geschäftsbedingungen; (b) Überschriften dienen nur zur Orientierung und beeinträchtigen nicht die Auslegung dieser Einführungs-Client-Geschäftsbedingungen; (c) das Singular umfasst das Plural und umgekehrt; (d) eine Bezugnahme auf eine Person umfasst eine natürliche Person, eine juristische oder nicht eingetragene Körperschaft (unabhängig davon, ob sie eine eigene Rechtspersönlichkeit hat) sowie die persönlichen Vertreter, Nachfolger und erlaubten Abtretungsempfänger dieser Person; (e) eine Bezugnahme auf eine Partei umfasst ihre persönlichen Vertreter, Nachfolger und erlaubten Abtretungsempfänger; (f) Bezugnahme auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist eine Bezugnahme darauf, wie es von Zeit zu Zeit geändert, erweitert oder neu erlassen wird.
2. Modulr-Produkte
2.1. Modulr stellt dem eingeführten Kunden die Produkte zur Verfügung, die der Partnerplattform bereitgestellt werden und wie sie im Antragsprozess von der Partnerplattform beschrieben werden.
2.2. Der eingeführte Kunde stimmt zu, dass die Partnerplattform alle Informationen an Modulr weitergibt, die Modulr zur Überprüfung der Identität des eingeführten Kunden, seiner Direktoren, wirtschaftlich Berechtigten und autorisierten Benutzer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen benötigt.
2.3. Der eingeführte Kunde erkennt an, dass eine Überprüfung der verfügbaren öffentlichen Register aus Gründen der Geldwäscheprävention für die in Klausel 2.2 genannten Personen erfolgen kann.
2.4. Der eingeführte Kunde erkennt an, dass die in Klausel 2.2 genannten Personen ihre persönlichen Daten von Dritten für den speziellen Zweck der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung (AML/CFT), Identitätsprüfung und Betrugsprävention zugänglich gemacht haben können.
2.5. Das Konto wird dem eingeführten Kunden von Modulr gemäß den Modulr-Kontobedingungen zur Verfügung gestellt. Die dem eingeführten Kunden gemäß dieser Vereinbarung von Modulr bereitgestellten Modulr-Produkte dienen ausschließlich der Nutzung durch den eingeführten Kunden.
2.6. Der eingeführte Kunde kann das Konto und Karten (falls zutreffend) gemäß den in den Modulr-Kontobedingungen festgelegten Bedingungen für Transaktionen verwenden. Ein Protokoll aller Transaktionen im Zusammenhang mit dem Konto kann auf der Website eingesehen oder über die Partnerplattform abgerufen werden (falls zutreffend).
2.7. Der eingeführte Kunde benachrichtigt den Kundendienst umgehend, sobald ihm bekannt wird, dass Anmelde- und Sicherheitsinformationen, die den Zugriff auf seine Modulr-Produkte ermöglichen, verloren, gestohlen oder gefährdet sind.
2.8. Von Zeit zu Zeit kann Modulr zusätzliche Überprüfungen beim eingeführten Kunden durchführen, einschließlich der Identität seiner Direktoren, wirtschaftlich Berechtigten und der Art seines Geschäfts gemäß seiner Sorgfaltspflichtverfahren und gesetzlicher Anforderungen. Modulr kann den eingeführten Kunden oder die Partnerplattform (falls zutreffend) zu diesem Zweck kontaktieren. Der eingeführte Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen bereitzustellen.
2.9. Der eingeführte Kunde hat alle Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die für ihn gelten. Ein Verstoß gegen einschlägige Gesetze oder Vorschriften gilt als wesentlicher Vertragsbruch, der dazu führen kann, dass Modulr die Bereitstellung der Modulr-Produkte gemäß Klausel 6.4 einstellt.
2.10. Der eingeführte Kunde setzt die angemessenen Sicherheitsempfehlungen von Modulr nach Bedarf um.
Autorisierte Benutzer
3.1. Der Zugriff auf die Modulr-Produkte ist auf Personen beschränkt, die vom eingeführten Kunden als autorisierte Benutzer benannt wurden.
3.2. Der eingeführte Kunde muss Modulr über alle Personen informieren, die er als autorisierte Benutzer wünscht.
3.3. Jeder autorisierte Benutzer darf die Modulr-Produkte gemäß diesen Einführungs-Client-Geschäftsbedingungen nutzen und darauf zugreifen.
3.4. Der eingeführte Kunde ist dafür verantwortlich, seine autorisierten Benutzer in der angemessenen Nutzung der Modulr-Produkte zu schulen.
3.5. Der eingeführte Kunde stellt sicher, dass seine autorisierten Benutzer:
3.5.1. alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass die Zugriffsberechtigungen für Modulr-Produkte, einschließlich Anmeldedaten für die Website, falls zutreffend, vertraulich behandelt werden, und
3.5.2. keine Informationen teilen, die es einer anderen Partei ermöglichen würden, auf das Modulr-Konto des eingeführten Kunden zuzugreifen.
3.6. Der eingeführte Kunde erkennt an und stimmt zu, dass jeder autorisierte Benutzer von Modulr ermächtigt ist, in seinem Namen zu handeln. Modulr betrachtet jede Anweisung, die von einem autorisierten Benutzer gegeben wird, als Anweisung, die vom eingeführten Kunden gegeben wurde.
3.7. Der eingeführte Kunde ist dafür verantwortlich, Modulr rechtzeitig über jeden Widerruf des Zugriffs durch autorisierte Benutzer zu informieren und haftet für Transaktionen, Gebühren und die Nutzung von Modulr-Produkten durch einen autorisierten Benutzer, bis Modulr zwei volle Werktage Zeit hatte, auf eine erhaltenen Mitteilung zu reagieren. Diese Klausel gilt nicht für eingeführte Kunden, die über die Partnerplattform auf Modulr-Produkte zugreifen.
3.8. Wenn der eingeführte Kunde über eine Partnerplattform auf Modulr-Produkte zugreift, gilt diese Partnerplattform als autorisierter Benutzer. In diesem Fall müssen zusätzliche autorisierte Benutzer von der Partnerplattform angefordert werden. Die Verwendung einer Partnerplattform zum Zugriff des eingeführten Kunden auf die Modulr-Produkte ist unten näher beschrieben.
4. Zugriff auf Modulr-Produkte über eine Partnerplattform
4.1. Wenn der eingeführte Kunde eine Partnerplattform verwendet, um auf Modulr-Produkte zuzugreifen, stimmt der eingeführte Kunde zu und ermächtigt die Partnerplattform, Modulr anzuweisen, die Modulr-Produkte im Auftrag des eingeführten Kunden zu nutzen, dazu gehört unter anderem das Durchführen von Transaktionen, das Anzeigen und Abrufen von Transaktionsdaten, das Initiieren von Rückerstattungen und das Schließen des Kontos.
4.2. Der eingeführte Kunde erkennt und stimmt zu, dass Modulr keinerlei Haftung für die Leistung, Verfügbarkeit oder Qualität einer Partnerplattform hat.
4.3. Der eingeführte Kunde erkennt und stimmt Folgendem zu:
4.3.1. er muss sicherstellen, dass sein Partnerplattformvertrag der Partnerplattform alle erforderlichen Berechtigungen gewährt, das Konto im Namen des eingeführten Kunden zu betreiben;
4.3.2. der Partnerplattform wird volle Zugriffsberechtigung erteilt, um das Konto des eingeführten Kunden als autorisierter Benutzer des eingeführten Kunden zu betreiben;
4.3.3. er ist dafür verantwortlich, die Aktivitäten der Partnerplattform auf seinem Konto zu überwachen. Alle Anfragen zu solchen Aktivitäten werden direkt mit der Partnerplattform geklärt und zwischen der Partnerplattform und dem eingeführten Kunden abgewickelt;
4.3.4. der eingeführte Kunde hat gegenüber Modulr keine Ansprüche wegen Handlungen oder Unterlassungen der Partnerplattform im Zusammenhang mit seinem Konto;
4.3.5. der eingeführte Kunde versteht, dass er nur über den Service der Partnerplattform auf sein Konto zugreifen kann, um Transaktionen durchzuführen, getätigte Transaktionen zu überprüfen oder anderweitig Modulr-Produkte zu nutzen; und
4.3.6. er wird das Konto nur für den in der Partnerplattformvereinbarung festgelegten Zweck verwenden.
4.4. Nach Erhalt einer Benachrichtigung von Modulr von der Partnerplattform, dass diese Vereinbarung gekündigt werden soll, endet diese Vereinbarung. Etwaige Guthaben auf dem Konto des eingeführten Kunden werden gemäß den Bedingungen der Modulr-Kontobedingungen zurückerstattet.
4.5. Wenn der eingeführte Kunde eine Beschwerde oder Bedenken bezüglich des Modulr-Kontos oder anderer Modulr-Produkte hat, muss diese Beschwerde oder Bedenken direkt an die Partnerplattform gerichtet werden, die diese entsprechend der Beschwerdepolitik von Modulr behandelt, eine Kopie davon ist auf Anfrage bei der Partnerplattform und auf der Website erhältlich.
5. Kundendienst
5.1. Der eingeführte Kunde kann sich an den Kundendienst wenden, wenn er Fragen zu den Modulr-Produkten hat. Informationen können vom eingeführten Kunden angefordert werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, seiner autorisierten Benutzer, Karteninhaber oder Transaktionsinformationen, damit die Identität eines autorisierten Benutzers, des Karteninhabers und/oder der dem eingeführten Kunden bereitgestellten Modulr-Produkte überprüft werden kann.
5.2. Alle vom eingeführten Kunden bereitgestellten Informationen werden streng vertraulich behandelt. Wenn solche Informationen im Zusammenhang mit einem von einem Dritten erbrachten Dienst, beispielsweise dem Konto, bereitgestellt werden, wird die Information des eingeführten Kunden nur gemäß den Anweisungen eines solchen Dritten und nur zum Zwecke der Erbringung von Kundendienstleistungen für den eingeführten Kunden im Auftrag eines solchen Dritten verwendet.
5.3. Im Rahmen von Modulrs Verpflichtung zur Bereitstellung eines qualitativ hochwertigen Kundenservice überwachen seine Manager regelmäßig Telefonkommunikationen zwischen seinen Mitarbeitern und eingeführten Kunden, um sicherzustellen, dass die hohen Servicequalitätsstandards von Modulr eingehalten werden. Der eingeführte Kunde stimmt einer solchen Überwachung und Aufzeichnung von Telefonkommunikationen zu und verpflichtet sich, seine autorisierten Benutzer auf eine solche Praxis hinzuweisen.
6. Laufzeit und Kündigung
6.1. Diese Vereinbarung tritt in Kraft, sobald der eingeführte Kunde die Bestätigung von Modulr oder der Partnerplattform (sofern zutreffend) über den erfolgreichen Antrag auf Modulr-Produkte erhält, und bleibt in Kraft, bis der eingeführte Kunde, die Partnerplattform (sofern im Auftrag des eingeführten Kunden tätig) oder Modulr sie kündigt.
6.2. Der eingeführte Kunde oder die Partnerplattform (sofern zutreffend) kann diese Vereinbarung sofort kündigen, indem sie den Kundendienst schriftlich per Post oder E-Mail benachrichtigt.
6.3. Modulr kann diese Vereinbarung kündigen und die Konten des eingeführten Kunden nach Ankündigung von mindestens zwei Monaten schließen.
6.4. Modulr kann diese Vereinbarung sofort aussetzen oder kündigen, wenn der eingeführte Kunde aus irgendeinem Grund (i) die Due-Diligence-Verfahren nicht erfüllen kann, (ii) gegen diese Vereinbarung verstößt, (iii) falsche, unvollständige oder irreführende Informationen bereitgestellt hat, (iv) an betrügerischen, geldwäscherei-, terrorismusfinanzierungs- oder anderen illegalen Aktivitäten beteiligt ist oder wir in Bezug darauf begründete Verdachtsmomente haben oder (v) dies gemäß geltendem Recht oder einer Anordnung einer Aufsichtsbehörde, Strafverfolgungsbehörde oder einer anderen zuständigen Behörde erforderlich ist. Modulr wird Sie so bald wie möglich über eine solche Aussetzung oder Kündigung der Vereinbarung benachrichtigen, es sei denn, dies ist gesetzlich untersagt.
6.5. Diese Vereinbarung endet automatisch, wenn alle Konten des eingeführten Kunden aus irgendeinem Grund geschlossen werden.
6.6. Modulr kann diese Vereinbarung ganz oder teilweise sofort kündigen oder aussetzen, indem sie dem eingeführten Kunden eine schriftliche Mitteilung gemäß Zeitplan 1 zukommen lässt.
6.7. Bei Kündigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund wird das verbleibende Guthaben in den Konten des eingeführten Kunden gemäß den Bedingungen und Konditionen des Modulr-Kontos an den eingeführten Kunden zurückgegeben. Der eingeführte Kunde muss sofort alle ausstehenden Gebühren (falls zutreffend) gemäß dieser Vereinbarung bezahlen, und im Falle eines negativen Kontostands muss der eingeführte Kunde Modulr den Betrag erstatten, der dem negativen Saldo entspricht.
7. Geistiges Eigentum
7.1. Der eingeführte Kunde erkennt an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an den Modulr-Produkten Modulr gehören oder Modulr unter Lizenz zur Verfügung gestellt wurden. Modulr gewährt dem eingeführten Kunden eine nicht exklusive, gebührenfreie Lizenz für die Dauer dieser Vereinbarung, um auf die Modulr-Produkte zuzugreifen und diese nur für den in dieser Vereinbarung vorgesehenen Zweck zu nutzen.
7.2. Diese Vereinbarung begründet oder überträgt keine geistigen Eigentumsrechte auf den eingeführten Kunden.
8. Höhere Gewalt
Modulr haftet nicht für die Nichterfüllung oder das Versäumnis, einen Teil der Modulr-Produkte bereitzustellen, das auf Ereignissen beruht, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Modulr liegen, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf, Feuer, Ausfall von Telekommunikation oder Internet, Ausfall von Versorgungsunternehmen, Stromausfall, Ausfall von Ausrüstung, Arbeitskämpfe, Aufstände, Krieg, terroristische Angriffe, Nichterfüllung von Drittanbietern, Naturkatastrophen wie Sturm oder Blitzschlag oder andere Ursachen, die Modulr vernünftigerweise nicht kontrollieren kann.
9. Übertragung und Untervergabe
9.1. Die Modulr-Produkte, die dem eingeführten Kunden bereitgestellt werden, sind persönlich für den eingeführten Kunden. Der eingeführte Kunde kann diese Vereinbarung, Interessen oder Rechte gemäß dieser Vereinbarung (ganz oder teilweise) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Modulr nicht abtreten, übertragen oder anderweitig übertragen. Diese Klausel hat dingliche Wirkung.
9.2. Der eingeführte Kunde stimmt zu, dass Modulr nach eigenem Ermessen einige oder alle seine Rechte und Verpflichtungen übertragen oder übertragen oder jede Pflicht zur Leistung, die in den Dokumenten dieser Vereinbarung festgelegt ist, delegieren kann. Modulr kann jede seiner Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung untervergeben.
9.3. Im Falle einer Übertragung dieser Vereinbarung durch Modulr an einen anderen Dienstleister wird Modulr den eingeführten Kunden spätestens zwei Monate vor der vorgeschlagenen Übertragung benachrichtigen. Wenn der eingeführte Kunde nicht zum neuen Anbieter wechseln möchte, muss der eingeführte Kunde Modulr seinen Einwand schriftlich beim Kundendienst mitteilen. Nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung wird Modulr diese Vereinbarung beenden. Das verbleibende Guthaben in den Konten des eingeführten Kunden wird gemäß dem Einlösungsverfahren in den Bedingungen und Konditionen des Modulr-Kontos zurückgegeben.
10. Haftung
10.1. Nichts in dieser Vereinbarung beschränkt die Haftung einer der Parteien für Betrug oder für Tod oder Personenschäden aufgrund von Fahrlässigkeit, unabhängig davon, ob sie von dieser Partei oder ihren Mitarbeitern, Agenten oder Unterauftragnehmern begangen wurde.
10.2. Modulr übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Zugang zu und die Nutzung der Modulr-Produkte unterbrechungsfrei oder fehlerfrei sein wird.
10.3. Der eingeführte Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Modulr dem eingeführten Kunden für Verluste, Haftung oder Schäden, die der eingeführte Kunde erleidet und die auf Betrugsbekämpfung, Beschränkungsmaßnahmen oder andere von Zeit zu Zeit implementierte Maßnahmen zurückzuführen sind, die zur Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Anforderungen erforderlich sind, nicht haftet, es sei denn, dieser Verlust, diese Haftung oder dieser Schaden ist direkte Folge von Modulrs Betrug, grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten bei der Beschaffung der Implementierung von Betrugsbekämpfungsmaßnahmen oder Kaufbeschränkungsmaßnahmen, die Modulr ausdrücklich schriftlich für den eingeführten Kunden beschafft hat.
10.4. Modulr haftet nicht gegenüber dem eingeführten Kunden für Verluste oder Schäden, die der eingeführte Kunde infolge eines Handelns oder Unterlassens eines autorisierten Benutzers oder Karteninhabers oder infolge der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung der Modulr-Produkte durch einen autorisierten Benutzer oder Karteninhaber erleiden kann.
10.5. Der eingeführte Kunde verpflichtet sich, Modulr gegen alle Klagen, Kosten, Schäden, Forderungen, Ausgaben, Haftungen, Verluste und Verfahren zu verteidigen und schadlos zu halten, die Modulr direkt oder indirekt entstehen oder gegen Modulr gerichtet werden, wenn der eingeführte Kunde, ein autorisierter Benutzer oder ein Karteninhaber betrügerisch gehandelt hat, fahrlässig war oder ein Modulr-Produkt oder eine der in dieser Vereinbarung bereitgestellten Dienstleistungen missbraucht hat.
10.6. Modulr ist in keiner Weise verantwortlich für Interessen oder Ansprüche von Dritten in Bezug auf die Modulr-Produkte, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
11. Berichte
11.1. Modulr kann bestimmte Management- oder andere Berichts- oder Geschäftsverwaltungsfunktionen über die Website zugänglich machen.
11.2. Modulr kann von Zeit zu Zeit die von ihm bereitgestellten Berichterstattungen ganz oder teilweise ändern, modifizieren, ersetzen oder zurückziehen, ohne weitere Ankündigung.
12. Datenschutz
12.1. Modulr wird personenbezogene Informationen über den eingeführten Kunden sowie jeden autorisierten Benutzer und Karteninhaber sammeln und speichern, um Modulr die Bereitstellung der Modulr-Produkte, der damit verbundenen Dienstleistungen und die Bearbeitung von Anfragen, die der eingeführte Kunde dazu haben könnte, zu ermöglichen. Modulr ist der Datenverantwortliche für die von Modulr zu diesem Zweck gesammelten personenbezogenen Informationen. Wenn Modulr einen Drittanbieter zur Bereitstellung eines Teils des Modulr-Produkts verwendet, wird dieser Anbieter Eigentümer und Verantwortlicher der personenbezogenen Informationen, die er zum Betrieb des entsprechenden Dienstes sammeln muss. Die Verwendung personenbezogener Informationen durch Drittanbieter wird in ihren Servicebedingungen für die Nutzung festgelegt. Modulr wird auf Anweisung eines solchen Drittanbieters personenbezogene Daten in seinem Auftrag verarbeiten, beispielsweise um Modulr die Erbringung von Kundendienstleistungen für den eingeführten Kunden zu ermöglichen.
12.2. Modulr verarbeitet personenbezogene Informationen gemäß den relevanten Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten.
12.3. Wenn Modulr die Informationen des eingeführten Kunden an einen Dritten in einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums überträgt, wird Modulr sicherstellen, dass der Dritte sich dazu verpflichtet, dieselben Schutzmaßnahmen anzuwenden, die Modulr gesetzlich verpflichtet ist, wenn Modulr personenbezogene Daten verarbeitet.
12.4. Weitere Informationen darüber, wie Modulr personenbezogene Informationen verwendet, finden Sie in Modulrs Datenschutzrichtlinie. Bitte wenden Sie sich an den Kundendienst, um eine Kopie davon zu erhalten.
13. Änderungen an der Vereinbarung
13.1. Modulr kann diese Vereinbarung durch Benachrichtigung des eingeführten Kunden mit einer Frist von zwei Monaten ändern oder modifizieren, es sei denn, Modulr ist gesetzlich verpflichtet, eine solche Änderung schneller vorzunehmen. Alle vorgeschlagenen Änderungen werden auf der Website veröffentlicht und dem eingeführten Kunden auf andere Weise mitgeteilt, die Modulr mit dem eingeführten Kunden vereinbart hat, beispielsweise per E-Mail. Wenn der eingeführte Kunde auf Modulr-Produkte über eine Partnerplattform zugreift, werden alle Benachrichtigungen über eine solche Partnerplattform kommuniziert.
13.2. Der eingeführte Kunde ist nicht verpflichtet, solche von Modulr vorgeschlagenen Änderungen zu akzeptieren.
13.3. Der eingeführte Kunde wird jede Änderung dieser Vereinbarung als akzeptiert betrachtet, die Modulr dem eingeführten Kunden mitteilt, es sei denn, der eingeführte Kunde teilt Modulr vor dem Inkrafttreten der relevanten Änderung etwas anderes mit. In diesem Fall wird Modulr die Mitteilung des Widerspruchs des eingeführten Kunden als Benachrichtigung behandeln, dass der eingeführte Kunde diese Vereinbarung und die Nutzung aller Modulr-Produkte sofort beenden möchte. Alle Konten des eingeführten Kunden werden geschlossen, und das verbleibende Guthaben in den Konten des eingeführten Kunden wird gemäß dem Einlösungsverfahren in den Bedingungen und Konditionen des Modulr-Kontos zurückgegeben. In diesem Fall fallen dem eingeführten Kunden keine Gebühren für die Kontoschließung und die Rückgabe des Guthabens an.
14. Allgemeines
14.1. In diesen Geschäftsbedingungen für den eingeführten Kunden dienen Überschriften nur der Bequemlichkeit und beeinflussen nicht die Auslegung dieser Geschäftsbedingungen für den eingeführten Kunden.
14.2. Jede Verzögerung oder Unterlassung von Modulr, ein Recht oder Mittel gemäß diesem Vertrag auszuüben, wird nicht als Verzicht auf dieses Recht oder Mittel interpretiert oder hindert Modulr nicht daran, seine Rechte zu einem späteren Zeitpunkt auszuüben.
14.3. Falls ein Teil dieses Vertrags als nicht durchsetzbar angesehen wird, hat dies keinen Einfluss auf den Rest des Vertrags, der in vollem Umfang in Kraft bleibt.
14.4. Der eingeführte Kunde bleibt dafür verantwortlich, diese Vereinbarung einzuhalten, bis sein(e) Konto(s) (aus welchem Grund auch immer) geschlossen ist/sind und alle gemäß dieser Vereinbarung fälligen Beträge vollständig bezahlt sind.
14.5. Diese Vereinbarung ist nur in englischer Sprache verfasst und verfügbar, und alle Korrespondenz mit dem eingeführten Kunden erfolgt auf Englisch.
14.6. Ausschluss einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen: Die folgenden Bestimmungen des niederländischen Zivilgesetzbuchs finden in der Beziehung zwischen Modulr und dem eingeführten Kunden keine Anwendung: Artikel 7:516, 7:517, 7:518 und 7:519, Artikel 7:520(1), Artikel 7:522(3), Artikel 7:527, Artikel 7:529 bis 7:531, Artikel 7:534 sowie die Artikel 7:543, 7:544 und 7:545 des niederländischen Zivilgesetzbuchs und alle Gesetze gemäß und/oder aufgrund dieser Artikel. Darüber hinaus gelten, sofern nicht bereits durch die in dem vorherigen Satz genannten Artikel abgedeckt, die Regeln zur Bereitstellung von Informationen in der Marktverhaltensaufsicht (Besluit gedragstoezicht financiële ondernemingen Wft), die sich aus Titel III PSD2 ergeben, nicht. Oben stehendes schließt die einschlägigen Bestimmungen von PSD2, wie sie im niederländischen Recht umgesetzt sind, aus. Folglich finden alle Regeln bezüglich des Inhalts und der Bereitstellung der Informationen, die nach Titel III von PSD2 erforderlich sind, sowie die folgenden Bestimmungen von Titel IV von PSD2 keine Anwendung auf diese Vereinbarung: Artikel 62(1), Artikel 64(3), Artikel 72, Artikel 74, Artikel 76, Artikel 77, Artikel 80 und Artikel 89 von PSD2 und alle Gesetze gemäß und/oder aufgrund dieser Artikel. Diese Klausel gilt nicht, wenn der eingeführte Kunde ein Verbraucher ist.
14.7. Diese Vereinbarung - und alle vertraglichen und außervertraglichen Verpflichtungen gemäß dieser - unterliegt den Gesetzen der Niederlande, und der eingeführte Kunde stimmt zu, dass alle Streitigkeiten hierunter (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten) ausschließlich der Zuständigkeit der zuständigen Gerichte von Amsterdam unterliegen.